Der Landkreis Aichach-Friedberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Sachbearbeiter (m/w/d) für den Bereich humanitäres Aufenthaltsrecht

in Teilzeit mit mindestens 50 % Arbeitszeit (derzeit 19,5 Wochenstunden) für das Sachgebiet 31 – Ausländerwesen, Personenstandswesen. Die Stelle ist zunächst befristet zu besetzen. Eine langfristige Zusammenarbeit wird bei Bewährung angestrebt.

Ihre Aufgaben sind:

  • Entscheidung über die Erteilung bzw. Verlängerung humanitärer Aufenthaltstitel
  • Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen
  • Durchführung sicherheitsrechtlicher Fragebögen
  • Prüfung und ggf. Erteilung von Reiseausweisen für Ausländer und für Flüchtlinge; Ausweisersatz
  • Aufforderung zur Passbeschaffung und Überwachung 

Wir erwarten von Ihnen:

  • Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder zur Verwaltungsfachkraft (m/w/d) mit der Fachprüfung I
  • Alternativ eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung mit rechtlichem Bezug (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte/r) und der Ambition für eine entsprechende Weiterbildung (Zertifikatslehrgang oder Beschäftigtenlehrgang I bei der Bayerischen Verwaltungsschule)
  • Teamfähigkeit, freundliches und sicheres Auftreten
  • Belastbarkeit
  • Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
  • Sicherer Umgang mit dem PC und den gängigen Office-Anwendungen

Wir bieten Ihnen:

  • Einen krisensicheren Arbeitsplatz, flexible Arbeitszeiten incl. ggf. Homeoffice-Möglichkeiten, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weitere Benefits finden sie auf unserer Homepage.
  • Eine leistungsgerechte Bezahlung bis Entgeltgruppe 8 TVöD sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt).

Haben Sie Fragen:

Personalfragen und zum Auswahlverfahren: Frau Tacchi (Tel. 08251/92-196)

Fragen zur Tätigkeit: Frau Losinger (08251/92-216) 

Sind Sie interessiert?

Dann bewerben Sie sich bitte bis spätestens 06.07.2025 bevorzugt online.

Hinweise:
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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